

Das KB-30A ist ein vom IMO-Typ zugelassenes elektronisches Schiffshorn und lautes System für den Einsatz auf See, das ein starkes Hornsignal von über 130 Dezibel (1/3 Oktavband) für Schiffe mit einer Länge von bis zu 75 Metern erzeugt.
Es bietet auch Sprachverstärkung und "Talkback"-Funktion für die Kommunikation zwischen Steuerstand und Personal auf dem Außendeck des Schiffes. Das KB-30A-System besteht aus zwei Hauptkomponenten, nämlich der Schiffshorneinheit und der Steuer-/Mikrofoneinheit. Das KB-30A kann auch in Kombination mit dem M-512 Signal Controller oder einem beliebigen Kahlenberg Signal Controller für automatisierte Signalisierungsfunktionen verwendet werden.
Die optionale M-512 Sound and Light Control verbessert die Sicherheit erheblich, indem sie automatische Ton- und Lichtsignale für die Navigation erzeugt, wie von USCG, IMO und SOLAS gefordert, mit einem benutzerfreundlicheren und kompakteren Bedienfeld. Der M-512 erzeugt automatisierte Codes für eingeschränkte Sicht (Nebel), Manövriercodes und allgemeine Notfallalarmcodes gemäß IMO- und SOLAS-Anforderungen und steuert bis zu zwei Hupen und/oder zwei Morsesignallichter. Es kann auch für die Verwendung mit externen Alarmsystemen und Schallüberwachungssystemen konfiguriert werden, um den Anforderungen fast aller Anordnungen moderner Schiffssysteme gerecht zu werden.
Alle unsere Kahlenberg-Schiffshörner für die Hochsee-, Binnenschifffahrts- und Freizeitmärkte werden nach höchsten Qualitätsstandards gebaut. Sie bieten Eignern und Kapitänen ein äußerst zuverlässiges Mittel zur Erfüllung der IMO/USCG-Tonsignalisierungsanforderungen und ein ästhetisch ansprechendes Element an Bord mit einem unverwechselbaren Klang, um den alle beneiden werden. Mit einem weltweiten Ruf für Langlebigkeit, unverwechselbaren Klang und außergewöhnliches Finish sind Kahlenberg Air Horns auf den meisten Megayachten der Welt zu finden. Alle Audiosignale von Kahlenberg werden in einem hauseigenen Labor getestet und zertifiziert, um die Einhaltung der Standards der International Maritime Organization (IMO) und der Collision Regulations (COLREG) zu gewährleisten.
Das „Übereinkommen über die Internationalen Vorschriften zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KOLREG, 1972 – Anhang III) beschreibt die technischen Einzelheiten von Schallsignalgeräten hinsichtlich der Schallsignalstärke und der Reichweite der Hörbarkeit (siehe: KOLREGS – Internationale Vorschriften zur Verhütung von Kollisionen auf See Kollisionen auf See, Anhang III – Technische Einzelheiten von Schallsignalgeräten, Kapitel 1. Pfeifen (siehe IMO für neueste Version!)
Schiffslänge [m]: < 20
Schiffslänge [m]: 20 - 75
Schiffslänge [m]: 75 - 200
Schiffslänge [m]: > 200
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